§ 1 Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung unsererseits abgeändert oder ausgeschlossen werden.
1.2 Die nachstehenden AGB gelten nur dann nicht, wenn unser Kunde mit uns ausdrücklich die Geltung der VOB vereinbart. Die Vereinbarung der VOB bedarf zwingend der Schriftform mit der Unterschrift beider Vertragspartner. Sie kann nicht stillschweigend erfolgen.
§ 2 Preise
2.1 Die Firma BAB TECHNOLOGIE GmbH berechnet die mit Tag des Versandes oder sonstiger Leistungshandlungen geltenden Preise oder Werte in EURO (EUR) ab Versandort ausschließlich Verpackung. Alle Preise sind Netto-Preise. Sie enthalten keine Umsatzsteuer und erhöhen sich um Nebenkosten sowie der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2 Grundlage der Preise sind die jeweils gültigen Preislisten der BAB TECHNOLOGIE GmbH.
Andere als in den Preis-listen genannte Preise bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2.3 Bei Lohn-.Material-oder Erhöhung sonstiger Kosten, ist die BAB TECHNOLOGIE GmbH in jedem Falle berechtigt, im kaufmännischen Verkehr, die Preise in angemessenem Maße im Verhältnis zu der eingetretenen Kostenerhöhung anzupassen. Dies gilt auch wenn ein Festpreis vereinbart ist.
2.4 Übernimmt die BAB TECHNOLOGIE GmbH ausnahmsweise zu festen Sätzen die Frachtkosten, Ausfuhrabgaben, Zölle usw. so gehen etwaige Gebührenerhöhungen zu Lasten des Bestellers. Das gleiche gilt für alle nach Vertagsabschluss eingeführte Abgaben durch welche die Preise der Waren in irgendwelcher Form direkt oder indirekt beeinflusst werden.
2.5 Waren werden grundsätzlich frei verschickt und die verauslagten Transportgebühren in gleicher Höhe berechnet.
§ 3 Vertragsschluss
3.1 Schriftliche Angebote unsererseits können innerhalb von 8 Wochen angenommen werden.
3.2 Zum Abschluss, zur Ausgestaltung oder Abänderung von Verträgen ist, sofern nicht eine besondere Vollmacht erteilt wird, nur unsere Geschäftsleitung befugt.
3.3 Bestellungen unserer Kunden sind bindend und können von uns binnen 6 Wochen angenommen werden, ausdrücklich oder durch Erbringung der Vertragsleistung.
3.4 Bei zu liefernden Waren behalten wir uns vor, diese im Hinblick aufgrund technischer Verbesserungen, Änderungen oder Weiterentwicklungen geringfügig zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
3.5 Zumutbare Abweichungen von Prospekten und Angeboten gelten als vereinbart.
3.6 Software-Produkte werden in der von der BAB TECHNOLOGIE GmbH in der Auftragsbestätigung angegebenen oder in einer neueren Version geliefert.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
4.1 Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Lieferfristen beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung der BAB TECHNOLOGIE GmbH.
4.2 Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich.
4.3 Bei Lieferverzug, der durch äußere Umstände verursacht wurde, auf die der Lieferer keine direkte Einflussmöglichkeit hat, haftet der Lieferer nicht. Schadensersatzansprüche jeglicher Art bestehen nicht.
4.4 Bei Verzug unsererseits beträgt die uns gem. §326 BGB zu setzende Nachfrist mindestens zwei Wochen.
4.5 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.
4.5 Bei einem von uns nicht zu vertretenden und mit zumutbaren Aufwendungen nicht zu überwindendem Leistungshindernis sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 5 Versand und Gefahrenübergang
5.1 Mit Absendung oder Übergabe an den Transporteur geht die Gefahr des zufälligen Unterganges/der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, auch wenn unsererseits der Transport übernommen wurde. Das gleiche gilt für Rücksendungen der Waren durch den Käufer an die BAB TECHNOLOGIE GmbH.
5.2 Wird der Versand einer bereits für den Käufer bereitgestellten Ware auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Bereitstellungsmeldung auf den Käufer über.
§ 6 Zahlungen
6.1 Im Geschäftsverkehr mit Auftraggebern im Inland (BRD) wird die Umsatzsteuer zusätzlich in der am Tage der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt. Die Umsatzsteuer ist sofort bei Erhalt der Rechnung zahlbar.
6.2 Die Zahlungen sind ohne Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten, und zwar wie folgt :
6.3 Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen, sofern nicht anders auf der Rechnung angegeben. Für Barzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt die BAB TECHNOLOGIE GmbH 2 % Skonto. Ausgenommen davon sind Rechnungen für Dienstleistungen, diese sind sofort ohne jeden Abzug fällig.
6.4 Bei Lieferungen und Dienstleistungen, für die bei Bestellung keine vorläufige Abschlusssumme festgelegt werden kann, behalten wir uns vor, je nach Umstände eine Anzahlung bei Bestellung und Abschlagszahlungen während der Dauer der Ausführung nach Maßgabe der angefallenen Kosten anzufordern. Anzahlungen und Abschlagszahlungen werden nicht verzinst. Die Lieferfrist beginnt am Tage des Eingangs der Anzahlung, sofern die sonstigen hierfür zur Anwendung kommenden Vertragsbedingungen erfüllt sind.
6.5 Bei Zahlungen aller Art gilt als Erfüllungsdatum der Tag an dem der Lieferant über den Betrag verfügen kann.
6.6 Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine treten, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, der Zahlungsverzug ein. Die BAB TECHNOLOGIE GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
6.7 Der Lieferer behält sich das Recht vor höhere Zinsen zu berechnen, sofern die Marktverhältnisse es erfordern.
6.8 Die BAB TECHNOLOGIE GmbH erhebt bei Zahlungsverzug von 30 Tagen 10 € Mahngebühr bei Zahlungsverzug vonmehr als 40 Tagen weiter 15 € Mahngebühr.
6.9 Kommt der Besteller mit der Zahlung des Preises in Verzug, ist die BAB TECHNOLOGIE GmbH berechtigt, die Herausgabe der Ware und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die BAB TECHNOLOGIE GmbH ist auch dann zur Sicherstellung der Waren berechtigt, wenn der Käufer Veränderungen oder Einbauten an diesen Waren vorgenommen hatte. Die Rücknahme der Waren bedeutet für den Käufer keine Befreiung von seinen Pflichten.
6.10 Wird gegenüber dem Käufer ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, oder gerät er in Zahlungsverzug, so werden alle Forderungen gegen den Käufer ohne Rücksicht auf anderslautende Zahlungsvereinbarungen sofort fällig. Leistet der Käufer Teilzahlungen, so ist die BAB TECHNOLOGIE GmbH berechtigt, festzulegen, welche ihrer Forderungen durch die Zahlungen des Käufers ganz oder teilweise erfüllt sind, auch wenn die Bestimmungen des Käufers anders lauten.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle Waren und erbrachte Leistungen bleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang des Preises bei uns das Eigentum der BAB TECHNOLOGIE GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen nachträglich erwirbt. Auf Verlangen des Käufers ist BAB TECHNOLOGIE GmbH zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang bestehende Forderung erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherheit besteht.
7.2 Wird der Liefergegenstand bestimmungsgemäß mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen Gegenständen im Zeitpunkt der Verbindung.
7.3 Der Käufer ist berechtigt, die von BAB TECHNOLOGIE GmbH gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im Voraus an BAB TECHNOLOGIE GmbH ab, und zwar in der Höhe des jeweiligen Rechnungswertes einschließlich Mehrwertsteuer.
7.4 Ein Weiterverkauf der von der BAB TECHNOLOGIE GmbH gelieferten Vertragsgegenstände ohne sofortige Barzahlung ist nur zulässig, wenn der Käufer wiederum mit seinem Kunden Eigentumsvorbehalt vereinbart.
7.5 Wird die von der BAB TECHNOLOGIE GmbH gelieferte Vorbehaltsware vom Käufer be- oder verarbeitet, so erfolgt die Be- oder Verarbeitung für die BAB TECHNOLOGIE GmbH als “Hersteller” im Sinne von § 950 BGB.
§ 8 Aufrechnung von Forderungen
8.1 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche dem Grunde und der Höhe nach rechtskräftig festgestellt worden oder unstrittig sind.
§ 9 Haftung und Gewährleistung
9.1 Der Käufer ist verpflichtet, die eingehenden Waren unverzüglich auf Transportschäden und offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese sofort der BAB TECHNOLOGIE GmbH schriftlich zu mitzuteilen.
9.2 Die BAB TECHNOLOGIE GmbH hat die Wahl, schadhafte Teile nachzubessern oder auszutauschen oder schadhafte Geräte umzutauschen.
9.3 Schlägt die Nachbesserung /Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
9.4 Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Fest-stellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Lieferer bereitzuhalten. Bei Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen sind Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer ausge-schlossen.
9.5 Die Rücksendung von Waren erfolgt grundsätzlich auf Gefahr und Kosten des Käufers. Bei Nach-besserungen ist die BAB TECHNOLOGIE GmbH berechtigt, die dafür erforderliche Zeit sowie Gelegenheit in Anspruch zu nehmen.
9.6 Eine zugesicherte Eigenschaft der Waren der BAB TECHNOLOGIE GmbH liegt nur vor, wenn die BAB TECHNOLOGIE GmbH dem Käufer diese Eigenschaft ausdrücklich schriftlich zugesichert hat.
9.7 Dem Käufer von Software stehen auch dann keine Gewährleistungsansprüche nach § 459 ff BGB zu, wenn ein eventueller Virus auf der Software mit einem handelsüblichen Viren-Scanner mit absoluter Sicherheit und einem geringen Arbeitsaufwand erkannt und entfernt werden kann.
9.8 BAB TECHNOLOGIE GmbH haftet nicht für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen.
9.9 Für Mangelfolgeschäden haftet die BAB TECHNOLOGIE GmbH aufgrund der vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten ihrer Ware nicht.
9.10 Falls das Erkennen eines Fehlers in den Produkten bei der Herstellung nicht möglich war oder der Fehler zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhanden war, besteht kein Haftungsanspruch gegenüber der BAB TECHNOLOGIE GmbH.
9.11 Ansprüche des Käufers wegen Mängeln der von BAB TECHNOLOGIE GmbH gelieferten Software verjähren 6 Monate nach Auslieferung, soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
9.12 Die gesamte Haftung der BAB TECHNOLOGIE GmbH und der alleinige Anspruch des Käufers besteht nach Wahl von der BAB TECHNOLOGIE GmbH entweder in der Rückerstattung des bezahlten Preises oder in der Reparatur oder dem Ersatz der Soft- oder Hardware, die der beschränkten Garantie nicht genügt und zusammen mit einer Kopie Ihrer Quittung an BAB TECHNOLOGIE GmbH zurückgegeben wird.
9.13 Es bestehen keinerlei Gewährleistungsansprüche gegenüber BAB TECHNOLOGIE GmbH, wenn der Ausfall der Software oder der Hardware auf einen Unfall, auf Missbrauch oder auf fehlerhafte Anwendung zurück-zuführen ist. Für eine Ersatzsoftware übernimmt BAB TECHNOLOGIE GmbH nur für den Rest der ursprünglichen Garantiefrist oder für 30 Tag eine Garantie, wobei der längere Zeitraum maßgebend ist.
9.14 Die BAB TECHNOLOGIE GmbH schließt für sich jede weitere Gewährleistung bezüglich der Software, der zugehörigen Handbücher und schriftlichen Materialien und der begleitenden Hardware aus.
9.15 Weder BAB TECHNOLOGIE GmbH noch die Lieferanten von BAB TECHNOLOGIE GmbH sind für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verluste von geschäftlichen Informationen und/oder Daten), die aufgrund der Benutzung eines BAB TECHNOLOGIE GmbH Produktes oder der Unfähigkeit, dieses Produkt zu bedienen, entstehen, ersatzpflichtig.
9.16 Selbst wenn BAB TECHNOLOGIE GmbH von der Möglichkeit eines Schadens unterrichtet worden ist, ist die Haftung von BAB TECHNOLOGIE GmbH auf den Betrag beschränkt, der tatsächlich für das Produkt bezahlt wurde.
9.17 Für Fehler und Ausfälle der Betriebssysteme und/oder Bedienoberflächen der verwendeten Hardware haftet BAB TECHNOLOGIE GmbH nicht.
§ 10 Sorgfaltspflicht des Auftraggebers
10.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seine Kosten alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine Beeinträchtigung oder den Verlust der dem Lieferanten an der gelieferten Waren zustehenden Rechte zu verhindern. Etwaige Nachteile, die dem Auftraggeber oder dem Lieferanten infolge Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht In.- Ausland
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der BAB TECHNOLOGIE GmbH.
11.2 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten zwischen den Parteien, auch für Wechsel- und Scheckansprüche, ist Sitz der BAB TECHNOLOGIE GmbH, auch wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind.
11.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme der einheitlichen Kaufgesetze nach dem Haager Kaufrechtsabkommen v.1964
11.4 Wahlweise zu den zuständigen Gerichten können der Auftraggeber sowie der Auftragnehmer ein Schiedsgericht anrufen, welches aus drei Schiedsrichtern nach der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer Paris gebildet wird und nach dieser Schiedsordnung endgültig entscheidet. Der Vorsitzende muss eine andere Staatsangehörigkeit als die Parteien besitzen und über eine juristische Ausbildung verfügen die es ihm ermöglichen würde Richter eines staatlichen Gerichtes zu sein. Der Schiedsspruch ist unter Angabe der ihm zugrundeliegenden Vertragsbestimmungen und Rechtsnormen schriftlich zu begründen.
§ 12 Sonstige Bestimmungen
12.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt. BAB TECHNOLOGIE GmbH und der Käufer verpflichten sich, nichtige Klauseln durch solche Absprachen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem jeweils durch die nichtige Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.
12.2 Andere sowie abweichende Bedingungen sind nur wirksam bei schriftlicher Anerkennung durch BAB TECHNOLOGIE GmbH.
12.3 Die Bedingungen gelten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, auch für alle weiteren Lieferungen und Leistungen, die zum oder am gleichen Gegenstand von der BAB TECHNOLOGIE GmbH auf Verlangen und Kosten des Bestellers ausgeführt werden.