Impressum und Nutzungsbedingungen

 

BAB TECHNOLOGIE GmbH
Hörder Burgstraße 18
D-44263 Dortmund

Phone : +49 231 – 476 425-30
Fax : +49 231 – 476 425-59

E-Mail: info@bab-tec.de

Web: bab-technologie.com

 

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Dipl.-Ing. Albert Baurmann
Registergericht: Amtsgericht Dortmund
Registernummer: HRB 21643
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE813656444
D-U-N-S® Nummer: 332219406

Haftungshinweis:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sollten Sie noch nicht über unsere AGB verfügen, können Sie diese unter o.a. Telefonnummer anfordern.

 

Copyright
Die vorliegenden Inhalte des Internetauftritts der BAB TECHNOLOGIE GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Mit Ausnahme der angebotenen Downloads zur Verwendung in der Originalfassung verstößt die Verwendung der Texte und Abbildungen, auch auszugsweise, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von b.a.b-technologie Gmbh gegen die Bestimmungen des Urheberrechts und ist damit rechtswidrig. Dies gilt insbesondere auch für alle Verwertungsrechte wie die Vervielfältigung, die Übersetzung oder die Verwendung in elektronischen Systemen. Auf unserer Website werden eingetragene Marken, Handelsnamen, Gebrauchsmuster und Logos verwendet. Auch wenn diese an den jeweiligen Stellen nicht als solche gekennzeichnet sind, gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

Bildrechte
© BAB TECHNOLOGIE & Partner
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Foto- & Webdesign
jennifer bergsiek foto & design

§ 1 Geltung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschließlich Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen Zustimmung unsererseits abgeändert oder ausgeschlossen werden.

1.2 Die nachstehenden AGB gelten nur dann nicht, wenn unser Kunde mit uns ausdrücklich die Geltung der VOB vereinbart. Die Vereinbarung der VOB bedarf zwingend der Schriftform mit der Unterschrift beider Vertragspartner. Sie kann nicht stillschweigend erfolgen.

 

§ 2 Preise

2.1 Die Firma BAB TECHNOLOGIE GmbH berechnet die mit Tag des Versandes oder sonstiger Leistungshandlungen geltenden Preise oder Werte in EURO (EUR) ab Versandort ausschließlich Verpackung. Alle Preise sind Netto-Preise. Sie enthalten keine Umsatzsteuer und erhöhen sich um Nebenkosten sowie der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2 Grundlage der Preise sind die jeweils gültigen Preislisten der BAB TECHNOLOGIE GmbH.
Andere als in den Preis-listen genannte Preise bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

2.3 Bei Lohn-.Material-oder Erhöhung sonstiger Kosten, ist die BAB TECHNOLOGIE GmbH in jedem Falle berechtigt, im kaufmännischen Verkehr, die Preise in angemessenem Maße im Verhältnis zu der eingetretenen Kostenerhöhung anzupassen. Dies gilt auch wenn ein Festpreis vereinbart ist.

2.4 Übernimmt die BAB TECHNOLOGIE GmbH ausnahmsweise zu festen Sätzen die Frachtkosten, Ausfuhrabgaben, Zölle usw. so gehen etwaige Gebührenerhöhungen zu Lasten des Bestellers. Das gleiche gilt für alle nach Vertagsabschluss eingeführte Abgaben durch welche die Preise der Waren in irgendwelcher Form direkt oder indirekt beeinflusst werden.

2.5 Waren werden grundsätzlich frei verschickt und die verauslagten Transportgebühren in gleicher Höhe berechnet.

 

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Schriftliche Angebote unsererseits können innerhalb von 8 Wochen angenommen werden.

3.2 Zum Abschluss, zur Ausgestaltung oder Abänderung von Verträgen ist, sofern nicht eine besondere Vollmacht erteilt wird, nur unsere Geschäftsleitung befugt.

3.3 Bestellungen unserer Kunden sind bindend und können von uns binnen 6 Wochen angenommen werden, ausdrücklich oder durch Erbringung der Vertragsleistung.

3.4 Bei zu liefernden Waren behalten wir uns vor, diese im Hinblick aufgrund technischer Verbesserungen, Änderungen oder Weiterentwicklungen geringfügig zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

3.5 Zumutbare Abweichungen von Prospekten und Angeboten gelten als vereinbart.

3.6 Software-Produkte werden in der von der BAB TECHNOLOGIE GmbH in der Auftragsbestätigung angegebenen oder in einer neueren Version geliefert.

 

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

4.1 Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Lieferfristen beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung der BAB TECHNOLOGIE GmbH.

4.2 Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich.

4.3 Bei Lieferverzug, der durch äußere Umstände verursacht wurde, auf die der Lieferer keine direkte Einflussmöglichkeit hat, haftet der Lieferer nicht. Schadensersatzansprüche jeglicher Art bestehen nicht.

4.4 Bei Verzug unsererseits beträgt die uns gem. §326 BGB zu setzende Nachfrist mindestens zwei Wochen.

4.5 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

4.5 Bei einem von uns nicht zu vertretenden und mit zumutbaren Aufwendungen nicht zu überwindendem Leistungshindernis sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

§ 5 Versand und Gefahrenübergang

5.1 Mit Absendung oder Übergabe an den Transporteur geht die Gefahr des zufälligen Unterganges/der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, auch wenn unsererseits der Transport übernommen wurde. Das gleiche gilt für Rücksendungen der Waren durch den Käufer an die BAB TECHNOLOGIE GmbH.

5.2 Wird der Versand einer bereits für den Käufer bereitgestellten Ware auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Bereitstellungsmeldung auf den Käufer über.

 

§ 6 Zahlungen

6.1 Im Geschäftsverkehr mit Auftraggebern im Inland (BRD) wird die Umsatzsteuer zusätzlich in der am Tage der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt. Die Umsatzsteuer ist sofort bei Erhalt der Rechnung zahlbar.

6.2 Die Zahlungen sind ohne Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten, und zwar wie folgt :

6.3 Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen, sofern nicht anders auf der Rechnung angegeben. Für Barzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt die BAB TECHNOLOGIE GmbH 2 % Skonto. Ausgenommen davon sind Rechnungen für Dienstleistungen, diese sind sofort ohne jeden Abzug fällig.

6.4 Bei Lieferungen und Dienstleistungen, für die bei Bestellung keine vorläufige Abschlusssumme festgelegt werden kann, behalten wir uns vor, je nach Umstände eine Anzahlung bei Bestellung und Abschlagszahlungen während der Dauer der Ausführung nach Maßgabe der angefallenen Kosten anzufordern. Anzahlungen und Abschlagszahlungen werden nicht verzinst. Die Lieferfrist beginnt am Tage des Eingangs der Anzahlung, sofern die sonstigen hierfür zur Anwendung kommenden Vertragsbedingungen erfüllt sind.

6.5 Bei Zahlungen aller Art gilt als Erfüllungsdatum der Tag an dem der Lieferant über den Betrag verfügen kann.

6.6 Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine treten, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf, der Zahlungsverzug ein. Die BAB TECHNOLOGIE GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

6.7 Der Lieferer behält sich das Recht vor höhere Zinsen zu berechnen, sofern die Marktverhältnisse es erfordern.

6.8 Die BAB TECHNOLOGIE GmbH erhebt bei Zahlungsverzug von 30 Tagen 10 € Mahngebühr bei Zahlungsverzug vonmehr als 40 Tagen weiter 15 € Mahngebühr.

6.9 Kommt der Besteller mit der Zahlung des Preises in Verzug, ist die BAB TECHNOLOGIE GmbH berechtigt, die Herausgabe der Ware und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die BAB TECHNOLOGIE GmbH ist auch dann zur Sicherstellung der Waren berechtigt, wenn der Käufer Veränderungen oder Einbauten an diesen Waren vorgenommen hatte. Die Rücknahme der Waren bedeutet für den Käufer keine Befreiung von seinen Pflichten.

6.10 Wird gegenüber dem Käufer ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, oder gerät er in Zahlungsverzug, so werden alle Forderungen gegen den Käufer ohne Rücksicht auf anderslautende Zahlungsvereinbarungen sofort fällig. Leistet der Käufer Teilzahlungen, so ist die BAB TECHNOLOGIE GmbH berechtigt, festzulegen, welche ihrer Forderungen durch die Zahlungen des Käufers ganz oder teilweise erfüllt sind,  auch wenn die Bestimmungen des Käufers anders lauten.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle Waren und erbrachte Leistungen bleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang des Preises bei uns das Eigentum der BAB TECHNOLOGIE GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Verkäufer gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen nachträglich erwirbt. Auf Verlangen des Käufers ist BAB TECHNOLOGIE GmbH zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang bestehende Forderung erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherheit besteht.

7.2 Wird der Liefergegenstand bestimmungsgemäß mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verbundenen Gegenständen im Zeitpunkt der Verbindung.

7.3 Der Käufer ist berechtigt, die von BAB TECHNOLOGIE GmbH gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im Voraus an BAB TECHNOLOGIE GmbH ab, und zwar in der Höhe des jeweiligen Rechnungswertes einschließlich Mehrwertsteuer.

7.4 Ein Weiterverkauf der von der BAB TECHNOLOGIE GmbH gelieferten Vertragsgegenstände ohne sofortige Barzahlung ist nur zulässig, wenn der Käufer wiederum mit seinem Kunden Eigentumsvorbehalt vereinbart.

7.5 Wird die von der BAB TECHNOLOGIE GmbH gelieferte Vorbehaltsware vom Käufer be- oder verarbeitet, so erfolgt die Be- oder Verarbeitung für die BAB TECHNOLOGIE GmbH als “Hersteller” im Sinne von § 950 BGB.

 

§ 8 Aufrechnung von Forderungen

8.1 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche dem Grunde und der Höhe nach rechtskräftig festgestellt worden oder unstrittig sind.

 

§ 9 Haftung und Gewährleistung

9.1 Der Käufer ist verpflichtet, die eingehenden Waren unverzüglich auf Transportschäden und offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese sofort der BAB TECHNOLOGIE GmbH schriftlich zu mitzuteilen.

9.2 Die BAB TECHNOLOGIE GmbH hat die Wahl, schadhafte Teile nachzubessern oder auszutauschen oder schadhafte Geräte umzutauschen.

9.3 Schlägt die Nachbesserung /Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

9.4 Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Fest-stellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Lieferer bereitzuhalten. Bei Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen sind Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer ausge-schlossen.

9.5 Die Rücksendung von Waren erfolgt grundsätzlich auf Gefahr und Kosten des Käufers. Bei Nach-besserungen ist die BAB TECHNOLOGIE GmbH berechtigt, die dafür erforderliche Zeit sowie Gelegenheit in Anspruch zu nehmen.

9.6 Eine zugesicherte Eigenschaft der Waren der BAB TECHNOLOGIE GmbH liegt nur vor, wenn die BAB TECHNOLOGIE GmbH  dem Käufer diese Eigenschaft ausdrücklich schriftlich zugesichert hat.

9.7 Dem Käufer von Software stehen auch dann keine Gewährleistungsansprüche nach § 459 ff BGB zu, wenn ein eventueller Virus auf der Software mit einem handelsüblichen Viren-Scanner mit absoluter Sicherheit und einem geringen Arbeitsaufwand erkannt und entfernt werden kann.

9.8 BAB TECHNOLOGIE GmbH haftet nicht für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen.

9.9 Für Mangelfolgeschäden haftet die BAB TECHNOLOGIE GmbH aufgrund der vielseitigen Verwendungsmöglichkeiten ihrer Ware nicht.

9.10 Falls das Erkennen eines Fehlers in den Produkten bei der Herstellung nicht möglich war oder der Fehler zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhanden war, besteht kein Haftungsanspruch gegenüber der BAB TECHNOLOGIE GmbH.

9.11 Ansprüche des Käufers wegen Mängeln der von BAB TECHNOLOGIE GmbH gelieferten Software verjähren 6 Monate nach Auslieferung, soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.

9.12 Die gesamte Haftung der BAB TECHNOLOGIE GmbH und der alleinige Anspruch des Käufers besteht nach Wahl von der BAB TECHNOLOGIE GmbH entweder in der Rückerstattung des bezahlten Preises oder in der Reparatur oder dem Ersatz der Soft- oder Hardware, die der beschränkten Garantie nicht genügt und zusammen mit einer Kopie Ihrer Quittung an BAB TECHNOLOGIE GmbH zurückgegeben wird.

9.13 Es bestehen keinerlei Gewährleistungsansprüche gegenüber BAB TECHNOLOGIE GmbH, wenn der Ausfall der Software oder der Hardware auf einen Unfall, auf Missbrauch oder auf fehlerhafte Anwendung zurück-zuführen ist. Für eine Ersatzsoftware übernimmt BAB TECHNOLOGIE GmbH nur für den Rest der ursprünglichen Garantiefrist oder für 30 Tag eine Garantie, wobei der längere Zeitraum maßgebend ist.

9.14 Die BAB TECHNOLOGIE GmbH schließt für sich jede weitere Gewährleistung bezüglich der Software, der zugehörigen Handbücher und schriftlichen Materialien und der begleitenden Hardware aus.

9.15 Weder BAB TECHNOLOGIE GmbH noch die Lieferanten von BAB TECHNOLOGIE GmbH sind für irgendwelche Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verluste von geschäftlichen Informationen und/oder Daten), die aufgrund der Benutzung eines BAB TECHNOLOGIE GmbH Produktes oder der Unfähigkeit, dieses Produkt zu bedienen, entstehen, ersatzpflichtig.

9.16 Selbst wenn BAB TECHNOLOGIE GmbH von der Möglichkeit eines Schadens unterrichtet worden ist, ist die Haftung von BAB TECHNOLOGIE GmbH auf den Betrag beschränkt, der tatsächlich für das Produkt bezahlt wurde.

9.17 Für Fehler und Ausfälle der Betriebssysteme und/oder Bedienoberflächen der verwendeten Hardware haftet BAB TECHNOLOGIE GmbH nicht.

 

§ 10 Sorgfaltspflicht des Auftraggebers

10.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf seine Kosten alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um eine Beeinträchtigung oder den Verlust der dem Lieferanten an der gelieferten Waren zustehenden Rechte zu verhindern. Etwaige Nachteile, die dem Auftraggeber oder dem Lieferanten infolge Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

 

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht In.- Ausland

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Sitz der BAB TECHNOLOGIE GmbH.

11.2 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten zwischen den Parteien, auch für Wechsel- und Scheckansprüche, ist Sitz der BAB TECHNOLOGIE GmbH, auch wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen sind.

11.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme der einheitlichen Kaufgesetze nach dem Haager Kaufrechtsabkommen v.1964

11.4 Wahlweise zu den zuständigen Gerichten können der Auftraggeber sowie der Auftragnehmer ein Schiedsgericht anrufen, welches aus drei Schiedsrichtern nach der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer Paris gebildet wird und nach dieser Schiedsordnung endgültig entscheidet. Der Vorsitzende muss eine andere Staatsangehörigkeit als die Parteien besitzen und über eine juristische Ausbildung verfügen die es ihm ermöglichen würde Richter eines staatlichen Gerichtes zu sein. Der Schiedsspruch ist unter Angabe der ihm zugrundeliegenden Vertragsbestimmungen und Rechtsnormen schriftlich zu begründen.

 

§ 12 Sonstige Bestimmungen

12.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt. BAB TECHNOLOGIE GmbH und der Käufer verpflichten sich, nichtige Klauseln durch solche Absprachen zu ersetzen, deren Inhalt nach ihrem wirtschaftlichen Zweck dem jeweils durch die nichtige Klausel verfolgten Zweck möglichst nahe kommt.

12.2 Andere sowie abweichende Bedingungen sind nur wirksam bei schriftlicher Anerkennung durch BAB TECHNOLOGIE GmbH.

12.3 Die Bedingungen gelten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, auch für alle weiteren Lieferungen und Leistungen, die zum oder am gleichen Gegenstand von der BAB TECHNOLOGIE GmbH auf Verlangen und Kosten des Bestellers ausgeführt werden.

Allgemeine Reparaturbedingungen

Die folgenden Bedingungen gelten ausschließlich für Reparaturen und Geräte-Updates.
Sie sind nicht anwendbar, wenn wir Reparaturen aufgrund von Gewährleistungsverpflichtungen oder einer Garantie durchführen.

1. Anspruch auf Gewährleistung/Garantie
Für einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss der Kunde diesen
bei Auftragserteilung anmelden und nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Bestellung, der Auftragsbestäti-gung, des Lieferscheins oder der Rechnung. Jeglicher Gewährleistungs- oder Garantieanspruch erlischt bei Fremdeingriffen, höherer Gewalt, Wasserschäden, unsachgemäßem Betrieb, nicht vollständigen oder auseinandergebauten Geräten sowie bei elektronischen Geräten, die in einer nicht ESD-gerechten Verpackung eingesendet wurden.

 

2. Anlieferung
Das zu reparierende Gerät muss im zusammengebauten Zustand frei gemacht und mit Angabe der Rücksendeadresse, Rufnummer des Versenders und einer Fehlerbeschreibung (RMA Formular) eingesendet werden. Speditionsrechnungen für unfreie Sendungen werden nicht übernommen.

 

3. Durchführung der Reparatur
Reparaturaufträge für ältere, ausgelaufene Modelle können nur vorbehaltlich der Ersatzteilverfügbarkeit ausgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass Reparaturtermine stets unverbindlich sind und die endgültige Reparaturzeit sich aus dem tatsächlich notwendigen Reparaturaufwand ergibt. Sollte das Gerät nicht reparabel oder die Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll sein, werden wir den Kunden entsprechend informieren. Auf Wunsch wird das nicht reparable Gerät kosten-pflichtig zurückgesendet. Bitte beachten Sie, dass, falls der Kunde nicht innerhalb von 8 Wochen nach Informationserhalt eine Rücksendung des nicht reparablen Geräts beauftragt, dieses entsorgt wird. Eventuell anfallende Entsorgungsgebühren werden in Rechnung gestellt.

 

4. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind unverbindlich und kostenpflichtig. Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden bei Auftragser-teilung auf den Reparaturpreis angerechnet. Unsere Kostenvoranschläge werden auf der Grundlage eines nicht oder nur teildemontierten Gerätes erstellt. Sollten bei Ausführung der Reparatur weitere Mängel oder Mehraufwendungen auftreten, werden wir den Besteller informieren und die Reparatur erst nach Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrages ausführen, wenn der Mehraufwand zehn Prozent des ursprünglich angesetzten Reparaturbetrages übersteigt. Die Bindung an einen Kostenvoranschlag erlischt, wenn der Reparaturauftrag nicht innerhalb von vier Wochen nach Zusendung des Kostenvoran-schlages erteilt wird.

 

5. Lagerung
Wir behalten uns das Recht vor, nach einer Aufbewahrungsfrist von acht Wochen nach Versand des Kostenvoranschlages sowie zweimaliger späterer Kundeninformation, das Gerät als aufgegeben zu behandeln und dem Kunden gegebenenfalls anfallende Entsorgungs- und Lagergebühren in Rechnung zu stellen. Aufgegebene Produkte werden nach eigenem Ermessen von BAB TECHNOLOGIE GmbH verwendet.

 

6. Versand
Die Rücksendung der reparierten Geräte erfolgt grundsätzlich durch unseren Hausspediteur. Mit Mehrkosten aufgrund von Vorgaben des Bestellers wird der Besteller belastet.

 

7. Gewährleistung bei Reparaturen / Fristen
Auf die von uns durchgeführten Arbeiten und verwendeten Ersatzteile leisten wir eine Gewähr von zwölf Monaten ab Liefe-rung. Im Falle eines von uns zu vertretenden Mangels sind wir zur Mangelbeseitigung (Nachbesserung) berechtigt. Sind wir zur Mangelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung fehl, so hat der Besteller das Recht auf Rücktritt (Rückgängigmachung des Reparaturvertrages) oder auf eine entsprechende Minderung (Herabsetzung des Reparaturpreises). Mängel, die durch einen vom Besteller zu vertretenden Umstand verursacht wurden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Hierzu zählen Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Bestellers im Rahmen von Transport, Einbau, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen wurden. Schadenersatzan-sprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

 

8. Reparaturkosten und Zahlung
Für alle kostenpflichtigen Reparaturen berechnen wir die Kosten auf Basis des benötigten Zeitaufwands und des verwende-ten Materials. Hinzu kommen die Versandkosten für die Rücksendung des reparierten Geräts. Bitte beachten Sie, dass wir Reparaturen nur gegen Vorauskasse ausführen.

Lizenzvereinbarung

WICHTIG: VERWENDEN ODER INSTALLIEREN SIE UNSERE HARD- UND SOFTWARE PRODUKTE UND ALLE DAZUGEHÖRIGEN ELEMENTE (NACHFOLGEND ALS “SOFTWARE” BEZEICHNET) ERST, WENN SIE DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN GELESEN HABEN. DURCH DAS INSTALLIEREN BZW. VERWENDEN DER HARD- UND SOFTWARE PRODUKTE ERKLÄREN SIE SICH MIT DEM INHALT DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE HARD- UND SOFTWARE PRODUKTE NICHT INSTALLIEREN ODER VERWENDEN.

1. Lizenz

Bei der Software handelt es sich um eine lizenzgebührenfreie Software, die von BAB TECHNOLOGIE nur gemeinsam mit ihren Produkten bzw. kompatiblen Produkten bezogen werden kann. BAB TECHNOLOGIE räumt hiermit dem Lizenznehmer ein personenbezogenes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die Software in Verbindung mit den Hardware-Produkten zu nutzen auf denen die Software herstellerseitig installiert ist.

 

2. Nutzungsbeschränkungen

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Quelltext der Software oder irgendeinen Teil der Software zurück zu entwickeln (reverse engineering) oder sonst wie zu rekonstruieren oder weitere Kopien von der Software oder von Teilen der Software und/oder der Software anzufertigen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software an Dritte zu verleihen, zu verleasen, Unterlizenzen zu vergeben, zu verkaufen, zu vertreiben, zu vermieten oder sonst wie zu überlassen, soweit nicht in vorliegendem Lizenzvertrag für Software anderweitige Regelungen getroffen sind; des Weiteren ist es ihm nicht gestattet, abgeleitete Werke (Derivate), die komplett oder in Teilen auf der Software basieren, zu kopieren, abzuändern, anzupassen, zu verschmelzen, zu übertragen oder zu erstellen.

 

3. Geheimhaltung

Der Lizenznehmer erhält die Software mit der Auflage der vertraulichen Behandlung derselben; es liegt im Verantwortungsbereich des Lizenznehmers, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um den Schutz des Eigentums an der Software sowie der vertraulichen Behandlung derselben ununterbrochen sicherzustellen. Insbesondere ist es dem Lizenznehmer untersagt, die Software in irgendeiner Form gegenüber Dritten offenzulegen oder an Dritte Unterlizenzen zu vergeben, zu verleihen, zu übereignen, zu verleasen oder zu übertragen, soweit ihm dies nicht im vorliegendem Lizenzvertrag für Software ausdrücklich gestattet ist.

 

4. Änderungen, Softwareaktualisierungen (Upgrades & Updates)

Die Software unterliegt Softwareänderungen seitens des Lizenzgebers. Der vorliegende Lizenzvertrag für Software räumt dem Lizenznehmer keinerlei Recht auf oder Lizenz für Verbesserungen, Abänderungen oder Aktualisierungen der Software oder sonstige Unterstützungsdienstleistungen ein. Dem Lizenznehmer ist es freigestellt, derartige Verbesserungen, Abänderungen oder Aktualisierungen und Unterstützungsdienstleistungen bei dem Lizenzgeber zu beziehen. Der Lizenzgeber hat das Recht, diese Verbesserungen, Abänderungen oder Aktualisierungen und Unterstützungsdienstleistungen kostenlos oder kostenpflichtig anzubieten.

 

5. Gewährleistung

Der Lizenznehmer hat gegenüber dem Lizenzgeber sämtliche möglichen Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, d. h. sämtliche sofort erkennbaren Mängel sind innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Übergabe anzuzeigen. Wenn innerhalb des vorstehend genannten Zeitraumes bei dem Lizenzgeber keine schriftlichen Mängelanzeigen eingehen, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche mehr gegenüber dem Lizenzgeber abgeleitet werden. Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Gewährleistung dafür, dass die Software oder ihre Datenstrukturen frei von »Bugs« (Programmfehlern) sind. Die hier übernommene Gewährleistung erstreckt sich hierfür nicht auf Fehlfunktionen, die auf unsachgemäße Bedienung oder sonstige Ursachen zurückzuführen sind, die nicht im Einflussbereich des Lizenzgebers liegen und für die keine schriftliche Zustimmung  des Lizenzgebers vorliegt. Die Geltendmachung irgendwelcher sonstigen Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche aus jedweden Gründen sind ausgeschlossen.

 

6. Haftung

Der Lizenzgeber haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn der Lizenzgeber durch leichte Fahrlässigkeit mit seiner Leistung in Verzug geraten ist, wenn seine Leistung unmöglich geworden ist oder wenn der Lizenzgeber eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden, die aus fehlerhaften Produkten entstehen, die mit der Software des Lizenzgebers hergestellt worden sind (z. B. Logikgruppen, Logikelemente, Skripts oder Vorlagen jeglicher Art) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Produkte vom Lizenznehmer oder dessen Lizenznehmer (Käufer) in Verkehr gebracht werden. Für solche Produkte ist ausschließlich der Autor haftbar. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von Fehlfunktionen, technischen Störungen von Aktoren und Sensoren entstehen. 

 

7. Maßgebendes Recht und Gerichtsstand

Der vorliegende Lizenzvertrag für Software unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss jeglicher Regelungen des internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht).

Erfüllungsort für alle Leistungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Lizenzgebers. Dasselbe gilt, wenn Lizenznehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

 

8. Verschiedenes

Die Rechtsunwirksamkeit einer der Bestimmungen des vorliegenden Lizenzvertrages für Software berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Lizenzvertrages für Software. Der vorliegende Lizenzvertrag für Software stellt die vollständige und ausschließliche Willenserklärung zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den vorliegenden Lizenzvertrag für Software dar. Der vorliegende Softwarelizenzvertrag kann nur mittels einer schriftlichen Vereinbarung geändert, abgeändert oder ergänzt werden.

 

9. Vorbehaltsklausel

Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die in diesem Lizenzvertrag für Software nicht ausdrücklich Erwähnung finden.

weee2Elektro-, Elektronikgeräte enthalten Schadstoffe, die sich bei nicht ordnungsgemäßer Entsorgung sowie nicht berechtigter Erfassung negativ auf unsere Umwelt und unsere menschliche Gesundheit auswirken können. Diesbezüglich weißt Sie das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne darauf hin, dass die Elektro- und Elektronikgeräte nach Ablauf ihrer Lebensdauer nach ihrem Gebrauch nicht in den herkömmlichen Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern zum Zwecke der Wiederverwendung, des Recyclings und der Verwertung separat gesammelt werden müssen. Für Elektro- und Elektronikgeräte stehen Ihnen öffentliche Sammelstellen in Ihrer Umgebung zur Verfügung, die Ihnen eine kostenlose Rücknahme ermöglichen. Des Weiteren möchten wir Sie auf Ihre Eigenverantwortung im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten hinweisen.

Ein vollständiges Verzeichnis der Rücknahmestellen finden Sie unter: https://www.stiftung-ear.de/verzeichnisse/
Abfälle von Elektro-, Elektronikgeräten können so vermieden sowie Ressourcen effizienter genutzt werden.

Registrierungsnummern:
ElektroG: WEEE-Reg.-Nr.: DE 55712707

 

Bildquelle:
Von derivative work: Biezl (talk) WEEE.svg: European Union – WEEE.svg, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=4673522

Die u.g. Bildnachweise beziehen sich ebenfalls auf unsere Newsletter, Flyer und Social Media Auftritte:

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