Impressum und Nutzungsbedingungen

 

BAB TECHNOLOGIE GmbH
Hafenpromenade 1
D-44263 Dortmund

Phone : +49 231 – 476 425-30
Fax : +49 231 – 476 425-59

E-Mail: info@bab-tec.de

Web: bab-technologie.com

 

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Stefan Mainka
Registergericht: Amtsgericht Dortmund
Registernummer: HRB 21643
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE813656444
D-U-N-S® Nummer: 332219406

Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sollten Sie noch nicht über unsere AGB verfügen, können Sie diese unter o.a. Telefonnummer anfordern.

 

Copyright
Die vorliegenden Inhalte des Internetauftritts der BAB TECHNOLOGIE GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Mit Ausnahme der angebotenen Downloads zur Verwendung in der Originalfassung verstößt die Verwendung der Texte und Abbildungen, auch auszugsweise, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von b.a.b-technologie Gmbh gegen die Bestimmungen des Urheberrechts und ist damit rechtswidrig. Dies gilt insbesondere auch für alle Verwertungsrechte wie die Vervielfältigung, die Übersetzung oder die Verwendung in elektronischen Systemen. Auf unserer Website werden eingetragene Marken, Handelsnamen, Gebrauchsmuster und Logos verwendet. Auch wenn diese an den jeweiligen Stellen nicht als solche gekennzeichnet sind, gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.

 

Bildrechte
© BAB TECHNOLOGIE & Partner
© Adobe Stock
Details zu den Bildnachweisen entnehmen Sie dem untenstehenden Klapptext.

 

Foto- & Webdesign
jennifer bergsiek foto & design

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Unsere Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese senden wir Ihnen bei Interesse oder im Rahmen der Angebotserstellung gerne zu.

Allgemeine Reparaturbedingungen

Die folgenden Bedingungen gelten ausschließlich für Reparaturen und Geräte-Updates.
Sie sind nicht anwendbar, wenn wir Reparaturen aufgrund von Gewährleistungsverpflichtungen oder einer Garantie durchführen.

1. Anspruch auf Gewährleistung/Garantie
Für einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss der Kunde diesen
bei Auftragserteilung anmelden und nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Bestellung, der Auftragsbestäti-gung, des Lieferscheins oder der Rechnung. Jeglicher Gewährleistungs- oder Garantieanspruch erlischt bei Fremdeingriffen, höherer Gewalt, Wasserschäden, unsachgemäßem Betrieb, nicht vollständigen oder auseinandergebauten Geräten sowie bei elektronischen Geräten, die in einer nicht ESD-gerechten Verpackung eingesendet wurden.

 

2. Anlieferung
Das zu reparierende Gerät muss im zusammengebauten Zustand frei gemacht und mit Angabe der Rücksendeadresse, Rufnummer des Versenders und einer Fehlerbeschreibung (RMA Formular) eingesendet werden. Speditionsrechnungen für unfreie Sendungen werden nicht übernommen.

 

3. Durchführung der Reparatur
Reparaturaufträge für ältere, ausgelaufene Modelle können nur vorbehaltlich der Ersatzteilverfügbarkeit ausgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass Reparaturtermine stets unverbindlich sind und die endgültige Reparaturzeit sich aus dem tatsächlich notwendigen Reparaturaufwand ergibt. Sollte das Gerät nicht reparabel oder die Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll sein, werden wir den Kunden entsprechend informieren. Auf Wunsch wird das nicht reparable Gerät kosten-pflichtig zurückgesendet. Bitte beachten Sie, dass, falls der Kunde nicht innerhalb von 8 Wochen nach Informationserhalt eine Rücksendung des nicht reparablen Geräts beauftragt, dieses entsorgt wird. Eventuell anfallende Entsorgungsgebühren werden in Rechnung gestellt.

 

4. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind unverbindlich und kostenpflichtig. Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden bei Auftragser-teilung auf den Reparaturpreis angerechnet. Unsere Kostenvoranschläge werden auf der Grundlage eines nicht oder nur teildemontierten Gerätes erstellt. Sollten bei Ausführung der Reparatur weitere Mängel oder Mehraufwendungen auftreten, werden wir den Besteller informieren und die Reparatur erst nach Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrages ausführen, wenn der Mehraufwand zehn Prozent des ursprünglich angesetzten Reparaturbetrages übersteigt. Die Bindung an einen Kostenvoranschlag erlischt, wenn der Reparaturauftrag nicht innerhalb von vier Wochen nach Zusendung des Kostenvoran-schlages erteilt wird.

 

5. Lagerung
Wir behalten uns das Recht vor, nach einer Aufbewahrungsfrist von acht Wochen nach Versand des Kostenvoranschlages sowie zweimaliger späterer Kundeninformation, das Gerät als aufgegeben zu behandeln und dem Kunden gegebenenfalls anfallende Entsorgungs- und Lagergebühren in Rechnung zu stellen. Aufgegebene Produkte werden nach eigenem Ermessen von BAB TECHNOLOGIE GmbH verwendet.

 

6. Versand
Die Rücksendung der reparierten Geräte erfolgt grundsätzlich durch unseren Hausspediteur. Mit Mehrkosten aufgrund von Vorgaben des Bestellers wird der Besteller belastet.

 

7. Gewährleistung bei Reparaturen / Fristen
Auf die von uns durchgeführten Arbeiten und verwendeten Ersatzteile leisten wir eine Gewähr von zwölf Monaten ab Liefe-rung. Im Falle eines von uns zu vertretenden Mangels sind wir zur Mangelbeseitigung (Nachbesserung) berechtigt. Sind wir zur Mangelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung fehl, so hat der Besteller das Recht auf Rücktritt (Rückgängigmachung des Reparaturvertrages) oder auf eine entsprechende Minderung (Herabsetzung des Reparaturpreises). Mängel, die durch einen vom Besteller zu vertretenden Umstand verursacht wurden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Hierzu zählen Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Bestellers im Rahmen von Transport, Einbau, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen wurden. Schadenersatzan-sprüche sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

 

8. Reparaturkosten und Zahlung
Für alle kostenpflichtigen Reparaturen berechnen wir die Kosten auf Basis des benötigten Zeitaufwands und des verwende-ten Materials. Hinzu kommen die Versandkosten für die Rücksendung des reparierten Geräts. Bitte beachten Sie, dass wir Reparaturen nur gegen Vorauskasse ausführen.

Lizenzvereinbarung

WICHTIG: VERWENDEN ODER INSTALLIEREN SIE UNSERE HARD- UND SOFTWARE PRODUKTE UND ALLE DAZUGEHÖRIGEN ELEMENTE (NACHFOLGEND ALS “SOFTWARE” BEZEICHNET) ERST, WENN SIE DIE FOLGENDEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN GELESEN HABEN. DURCH DAS INSTALLIEREN BZW. VERWENDEN DER HARD- UND SOFTWARE PRODUKTE ERKLÄREN SIE SICH MIT DEM INHALT DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN. WENN SIE MIT DEN BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE HARD- UND SOFTWARE PRODUKTE NICHT INSTALLIEREN ODER VERWENDEN.

1. Lizenz

Bei der Software handelt es sich um eine lizenzgebührenfreie Software, die von BAB TECHNOLOGIE nur gemeinsam mit ihren Produkten bzw. kompatiblen Produkten bezogen werden kann. BAB TECHNOLOGIE räumt hiermit dem Lizenznehmer ein personenbezogenes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die Software in Verbindung mit den Hardware-Produkten zu nutzen auf denen die Software herstellerseitig installiert ist.

 

2. Nutzungsbeschränkungen

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Quelltext der Software oder irgendeinen Teil der Software zurück zu entwickeln (reverse engineering) oder sonst wie zu rekonstruieren oder weitere Kopien von der Software oder von Teilen der Software und/oder der Software anzufertigen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software an Dritte zu verleihen, zu verleasen, Unterlizenzen zu vergeben, zu verkaufen, zu vertreiben, zu vermieten oder sonst wie zu überlassen, soweit nicht in vorliegendem Lizenzvertrag für Software anderweitige Regelungen getroffen sind; des Weiteren ist es ihm nicht gestattet, abgeleitete Werke (Derivate), die komplett oder in Teilen auf der Software basieren, zu kopieren, abzuändern, anzupassen, zu verschmelzen, zu übertragen oder zu erstellen.

 

3. Geheimhaltung

Der Lizenznehmer erhält die Software mit der Auflage der vertraulichen Behandlung derselben; es liegt im Verantwortungsbereich des Lizenznehmers, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um den Schutz des Eigentums an der Software sowie der vertraulichen Behandlung derselben ununterbrochen sicherzustellen. Insbesondere ist es dem Lizenznehmer untersagt, die Software in irgendeiner Form gegenüber Dritten offenzulegen oder an Dritte Unterlizenzen zu vergeben, zu verleihen, zu übereignen, zu verleasen oder zu übertragen, soweit ihm dies nicht im vorliegendem Lizenzvertrag für Software ausdrücklich gestattet ist.

 

4. Änderungen, Softwareaktualisierungen (Upgrades & Updates)

Die Software unterliegt Softwareänderungen seitens des Lizenzgebers. Der vorliegende Lizenzvertrag für Software räumt dem Lizenznehmer keinerlei Recht auf oder Lizenz für Verbesserungen, Abänderungen oder Aktualisierungen der Software oder sonstige Unterstützungsdienstleistungen ein. Dem Lizenznehmer ist es freigestellt, derartige Verbesserungen, Abänderungen oder Aktualisierungen und Unterstützungsdienstleistungen bei dem Lizenzgeber zu beziehen. Der Lizenzgeber hat das Recht, diese Verbesserungen, Abänderungen oder Aktualisierungen und Unterstützungsdienstleistungen kostenlos oder kostenpflichtig anzubieten.

 

5. Gewährleistung

Der Lizenznehmer hat gegenüber dem Lizenzgeber sämtliche möglichen Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen, d. h. sämtliche sofort erkennbaren Mängel sind innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach Übergabe anzuzeigen. Wenn innerhalb des vorstehend genannten Zeitraumes bei dem Lizenzgeber keine schriftlichen Mängelanzeigen eingehen, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche mehr gegenüber dem Lizenzgeber abgeleitet werden. Der Lizenzgeber übernimmt keinerlei Gewährleistung dafür, dass die Software oder ihre Datenstrukturen frei von »Bugs« (Programmfehlern) sind. Die hier übernommene Gewährleistung erstreckt sich hierfür nicht auf Fehlfunktionen, die auf unsachgemäße Bedienung oder sonstige Ursachen zurückzuführen sind, die nicht im Einflussbereich des Lizenzgebers liegen und für die keine schriftliche Zustimmung  des Lizenzgebers vorliegt. Die Geltendmachung irgendwelcher sonstigen Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche aus jedweden Gründen sind ausgeschlossen.

 

6. Haftung

Der Lizenzgeber haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn der Lizenzgeber durch leichte Fahrlässigkeit mit seiner Leistung in Verzug geraten ist, wenn seine Leistung unmöglich geworden ist oder wenn der Lizenzgeber eine wesentliche Pflicht verletzt hat, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine wesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden, die aus fehlerhaften Produkten entstehen, die mit der Software des Lizenzgebers hergestellt worden sind (z. B. Logikgruppen, Logikelemente, Skripts oder Vorlagen jeglicher Art) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Produkte vom Lizenznehmer oder dessen Lizenznehmer (Käufer) in Verkehr gebracht werden. Für solche Produkte ist ausschließlich der Autor haftbar. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für Schäden, die aufgrund von Fehlfunktionen, technischen Störungen von Aktoren und Sensoren entstehen. 

 

7. Maßgebendes Recht und Gerichtsstand

Der vorliegende Lizenzvertrag für Software unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss jeglicher Regelungen des internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht).

Erfüllungsort für alle Leistungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz des Lizenzgebers. Dasselbe gilt, wenn Lizenznehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

 

8. Verschiedenes

Die Rechtsunwirksamkeit einer der Bestimmungen des vorliegenden Lizenzvertrages für Software berührt nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen des vorliegenden Lizenzvertrages für Software. Der vorliegende Lizenzvertrag für Software stellt die vollständige und ausschließliche Willenserklärung zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den vorliegenden Lizenzvertrag für Software dar. Der vorliegende Softwarelizenzvertrag kann nur mittels einer schriftlichen Vereinbarung geändert, abgeändert oder ergänzt werden.

 

9. Vorbehaltsklausel

Der Lizenzgeber behält sich alle Rechte vor, die in diesem Lizenzvertrag für Software nicht ausdrücklich Erwähnung finden.

weee2Elektro-, Elektronikgeräte enthalten Schadstoffe, die sich bei nicht ordnungsgemäßer Entsorgung sowie nicht berechtigter Erfassung negativ auf unsere Umwelt und unsere menschliche Gesundheit auswirken können. Diesbezüglich weißt Sie das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne darauf hin, dass die Elektro- und Elektronikgeräte nach Ablauf ihrer Lebensdauer nach ihrem Gebrauch nicht in den herkömmlichen Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern zum Zwecke der Wiederverwendung, des Recyclings und der Verwertung separat gesammelt werden müssen. Für Elektro- und Elektronikgeräte stehen Ihnen öffentliche Sammelstellen in Ihrer Umgebung zur Verfügung, die Ihnen eine kostenlose Rücknahme ermöglichen. Des Weiteren möchten wir Sie auf Ihre Eigenverantwortung im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten hinweisen.

Ein vollständiges Verzeichnis der Rücknahmestellen finden Sie unter: https://www.stiftung-ear.de/verzeichnisse/
Abfälle von Elektro-, Elektronikgeräten können so vermieden sowie Ressourcen effizienter genutzt werden.

Registrierungsnummern:
ElektroG: WEEE-Reg.-Nr.: DE 55712707

 

Bildquelle:
Von derivative work: Biezl (talk) WEEE.svg: European Union – WEEE.svg, Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=4673522

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